Libyen

Für den Gebrauch von Dokumenten in Libyen ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg inkl. Übersetzung an.
Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen, sind von der ausstellenden bzw. beglaubigenden Stelle derart miteinander zu verbinden, dass eine Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist.
Die Verbindungsstelle ist u.a. durch einen Stempel zu siegeln
Folgende Unterlagen werden benötigt
Original-Dokument
Vollmacht
Auftragsformular
Weitere benötigte Unterlagen abhängig vom zu legalisierenden Dokument:
Bei Ursprungszeugnissen (nur zusammen mit Originalrechnung)
-Originaldokument
-zwei durch die IHK beglaubigte, gelbe Kopien
-Auf dem Ursprungszeugnis (Feld 5 – Bemerkungen) muss die Rechnungsnummer vermerkt sein
Bei Rechnungen (nur zusammen mit Ursprungszeugnis)
-Originalrechnung
-zwei durch die IHK beglaubigte Kopien
-Auf der Rechnung muss die Nummer des Ursprungszeugnisses vermerkt sein
Bei Zertifikaten
-Original-Zertifikat
-zwei notariell beglaubigte Kopien
-Bei der Einfuhr von Lebensmitteln im Allgemeinen ist die Einreichung eines Gesundheitszertifikates (Health Certificate) mit Ihren Dokumenten verpflichtend – ein Freihandelszertifikat (Free Sale Certificate) ist bei Lebensmittelprodukten
nicht ausreichend!
-Bei der Einfuhr von Fleischprodukten im Speziellen oder von Produkten, die Fleisch als Inhaltsstoffe aufweisen, wird darüber hinaus zusätzlich ein Halal-Zertifikat benötigt (Milch- und andere tierische Produkte sind hiervon nicht betroffen).
Alle anderen Dokumente
– eine notariell beglaubigte Kopie
Gebühren
Konsulargebühren
pro Original-Dokument 36,00 €
bei Rechnungen zzgl. 1/1000 des Rechnungswerts
Bearbeitungsgebühren
Siehe Preisliste
(download hier)