Syrien
Für den Gebrauch von Dokumenten in Syrien ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich.
Alle Dokumente müssen vom BfAA vorbeglaubigt werden.
Alle Dokumente müssen von der GHORFA beglaubigt werden.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg inkl. Übersetzung an.
Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen, sind von der ausstellenden bzw. beglaubigenden Stelle derart miteinander zu verbinden, dass eine Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist.
Die Verbindungsstelle ist u.a. durch einen Stempel zu siegeln
Folgende Unterlagen werden benötigt
Original-Dokument
2 Kopien
Auftragsformular
Gebühren
Konsulargebühren
pro Original-Dokument auf Anfrage
Bearbeitungsgebühren
Siehe Preisliste
(download hier)