Ausführliche und kompetente Beratung
Legalisierungen und Apostillen
Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer Dokumenten-Legalisierung persönlich oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung
Übersetzung benötigt? Kein Problem!
Länderübersicht
Prinzipiell bieten wir einen Service für alle Länder an. Die folgende Übersicht verschafft Ihnen einen Einblick für häufig angefragte Länder. Sollten Sie Dokumente für ein nicht aufgeführtes Land haben, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Häufige Fragen zur Legalisierung und Apostille
Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail.
Falls Sie Dokumente wie Zeugnisse, Vollmachten, Handelsregisterauszüge, Rechnungen und sonstige Dokumente bzw. Urkunden im Ausland verwenden wollen, werden diese von den Behörden eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn die Echtheit der Unterschrift in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist.
Ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen.
Die „Haager Apostille“ ist – ebenso wie die Legalisierung – die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift einer Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisierung – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.