Kuwait
Für den Gebrauch von Dokumenten in Kuwait ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich.
Alle Dokumente müssen von der GHORFA beglaubigt werden.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg inkl. Übersetzung an.
Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen, sind von der ausstellenden bzw. beglaubigenden Stelle derart miteinander zu verbinden, dass eine Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist.
Die Verbindungsstelle ist u.a. durch einen Stempel zu siegeln
Folgende Unterlagen werden benötigt
Original-Dokument
1 Kopie
Auftragsformular
Wichtige Informationen:
Auf allen einzureichenden Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben.
Auf Zertifikaten und Herstellererklärungen sind das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken.
Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
Verträge und Vollmachten nur einsprachig einreichen.
Gebühren
Konsulargebühren
Handelsrechnungen pro Dokument 50,00 €
Ursprungszeugnisse, Packlisten pro Dokument 75,00 €
andere Dokumente pro Dokument 25,00 €
Bearbeitungsgebühren
Siehe Preisliste
(download hier)