Jordanien
Für den Gebrauch von Dokumenten in Jordanien ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich.
Alle Dokumente (außer Ursprungszeugnis, Handelsrechnung und Packliste) müssen vom BfAA vorbeglaubigt werden.
Alle Dokumente müssen von der GHORFA beglaubigt werden.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg inkl. Übersetzung an.
Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen, sind von der ausstellenden bzw. beglaubigenden Stelle derart miteinander zu verbinden, dass eine Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist.
Die Verbindungsstelle ist u.a. durch einen Stempel zu siegeln
Folgende Unterlagen werden benötigt
Original-Dokument
1 Kopie
Auftragsformular
Wichtige Informationen:
Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert.
Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden.
Vollmachten für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten.
Es muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.
Gebühren
Konsulargebühren
Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen pro Dokument 0,00 €
Gesundheitszeugnisse, Packlisten pro Dokument 0,00 €
andere Dokumente pro Dokument 69,25 €
Bearbeitungsgebühren
Siehe Preisliste
(download hier)