Japan
Benötigte Unterlagen für Ihr Japanvisum
Die Auflistung der benötigten Unterlagen entspricht den Anforderungen des Konsulats in Frankfurt und gilt damit für Antragsteller aus folgenden Bundesländern:
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Trotz größter Sorgfalt geben wir keine Garantie auf die Vollständigkeit der aufgeführten Unterlagen.
Auch können individuell stets weitere Unterlagen vom Konsulat nachgefordert werden.
Muss ab Einreichung noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Mindestens zwei gegenüberliegende freie Seiten.
Ein aktuelles (max. sechs Monate altes) und originales biometrisches Passbild.
Die Anforderungen an die Passbilder finden Sie
hier.
Den Visumantrag vollständig* ausfüllen und unterschreiben.
*bitte nicht zutreffende Felder mit “nicht zutreffend” ausfüllen
Ein Schreiben des Arbeitgebers in dem die Übernahme der Reisekosten bestätigt wird.
Dieses muss die vollständigen persönlichen Daten des Reisenden beinhalten. (Vollständiger Name, Geburtsdatum und Reisepassnummer)
Verwenden Sie hierfür bitte den Vordruck vom Konsulat. Diesen finden Sie hier.
Der Antragsteller muss uns für die Einreichung und Abholung seiner Visaunterlagen bevollmächtigen.
Bitte kontaktieren Sie uns vorab, da der Name unseres Mitarbeiters in der Vollmacht genannt werden muss.
Für Staatsangehörige eines EU-Staats (außer Deutschland) wird eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt.
Für Nicht-EU-Staatsbürger eine Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland.
Für alle anderen Visakategorien kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch unter 069-93999170 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Gebühren
Siehe Preisliste
(download hier)