Irak

Informationen

Für den Gebrauch von Dokumenten im Irak ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich.

Alle Dokumente müssen vom BfAA vorbeglaubigt werden.
Alle Dokumente müssen von der GHORFA beglaubigt werden.

Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg inkl. Übersetzung an.

Unbedingt beachten!

Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen, sind von der ausstellenden bzw. beglaubigenden Stelle derart miteinander zu verbinden, dass eine Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist.

Die Verbindungsstelle ist u.a. durch einen Stempel zu siegeln

Folgende Unterlagen werden benötigt

Original-Dokument

1 Kopie

Wichtige Informationen:

Auf dem Ursprungszeugnis (Feld 5 – Bemerkungen) muss die dazugehörige Rechnungsnummer vermerkt sein.
Rechnungen können nur zusammen mit einem Ursprungszeugnis legalisiert werden.

Bei der Legalisierung von Ursprungszeugnissen und Rechnungen sind folgende Papiere in Kopie beizulegen:

Ist im Ursprungszeugnis ein Drittland aufgeführt, ist darüber eine Kopie des Ursprungszeugnisses aus dem Herstellerland beizulegen
Ladeschein (Konnossement)
Warentestzertifikat (Certificate of Conformity) (ausschließlich akzeptiert von HQTS China und Intertek Int. Limited UK)
Eine Einfuhrlizenz, die auf den Namen der irakischen Firma ausgestellt wurde, vom Handelsministerium / General Company for Exhibitions and Commercial Services of Iraq.

Die Lizenz muss folgende Daten enthalten: Einfuhrmenge und Betrag, wie in der Handelsrechnung und dem Ursprungszeugnis angegeben.

Gebühren

Konsulargebühren
Ursprungszeugnis, Rechnung = pro Original-Dokument 110,00 €
Alle anderen Dokumente = pro Original-Dokument 160,00 €

Bearbeitungsgebühren
Siehe Preisliste (download hier)

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Tel. 069-9399917-0
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