Ausführliche und kompetente Beratung

Legalisierungen und Apostillen

Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer Dokumenten-Legalisierung persönlich oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung

Übersetzung benötigt? Kein Problem!

Länderübersicht

Prinzipiell bieten wir einen Service für alle Länder an. Die folgende Übersicht verschafft Ihnen einen Einblick für häufig angefragte Länder. Sollten Sie Dokumente für ein nicht aufgeführtes Land haben, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Bangladesch



Dominikanische Republik


Indien

Irak


Iran


Jemen

Jordanien

Kambodscha


Katar


Kirgistan


Kuwait


Libanon


Libyen


Oman


Pakistan


Palästina


Philippinen

Sri Lanka

Sudan

Syrien

Tadschikistan


Taiwan


Thailand

Tunesien

Usbekistan



Vereinigte Arabische Emirate

Vietnam

Restliche Länder

Häufige Fragen zur Legalisierung und Apostille

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wozu brauche ich eine Legalisierung bzw. Apostille?

Falls Sie Dokumente wie Zeugnisse, Vollmachten, Handelsregisterauszüge, Rechnungen und sonstige Dokumente bzw. Urkunden im Ausland verwenden wollen, werden diese von den Behörden eines anderen Staates oftmals nur dann anerkannt, wenn die Echtheit der Unterschrift in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist.

Was ist der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Legalisierung.

Ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen.

Was ist eine Haager Apostille?

Die „Haager Apostille“ ist – ebenso wie die Legalisierung – die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift einer Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisierung – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.