China

Für den Gebrauch von Dokumenten in China ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich.
Alle Dokumente müssen vom BfAA vorbeglaubigt werden
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg inkl. Übersetzung an.
Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen, sind von der ausstellenden bzw. beglaubigenden Stelle derart miteinander zu verbinden, dass eine Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist.
Die Verbindungsstelle ist u.a. durch einen Stempel zu siegeln
Folgende Unterlagen werden benötigt
Original-Dokument
1 Kopie
Vollmacht (vom Firmen-Vertretungs-berechtigten)
Kopie des Handelsregister-auszugs (aktueller Abdruck)
Reisepasskopie (vom Firmen-Vertretungsberechtigten)
Konsularbezirke
Berlin: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Frankfurt: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
*) Wichtig für Unterlagen aus den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen:
Das Konsulat prüft derzeit genau, ob es sich bei den Unterschriften auf den Antragsformularen um aufgedruckte digitale Unterschriften handelt. Der Durchdruck der Unterschrift muss daher auch auf der Rückseite des Formulars erkennbar sein. Wir empfehlen daher die Unterschrift mit einem Füllfederhalter oder einem dünnen Permanentmarker.
Gebühren
Konsulargebühren
pro Dokument – Privat 15,00 €
pro Dokument – Geschäftlich 35,00 €
Service-Gebühr Visacenter: 35,00 € zzgl. MwSt. (normale Bearbeitung)
Bearbeitungsgebühren
Siehe Preisliste
(download hier)